Datenschutz – Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Der Medienrat hatte nach einer Beratung mit dem Hauptamtsleiter und behördlichen Datenschutzbeauftragten einige offene Fragen im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger unserer Gemeinde, zum Beispiel bei Einwohnerfragestunden oder im Zusammenhang mit dem so genannten „Medienprivileg“ bei redaktionellen Beiträgen in der Ortszeitung.
Er hat dazu die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Brandenburg um Erläuterung und Hinweise gebeten. Die Fragen und die Antworten dazu können sich interessierte Bürger hier ansehen und ggf. herunterladen.
Für die Beantwortung von Fragen dazu steht der Medienrat gern zur Verfügung.